Was ist die „Nachbarschaftshilfe Kirrweiler“ und wer steht dahinter?
Die Nachbarschaftshilfe Kirrweiler wurde 2019 im Zuge der Dorfmoderation als neuer Bereich des Vereins „Kirrweiler. Kann‘s.“ e.V. gegründet.
Welches ist der Wirkungskreis der „Nachbarschaftshilfe Kirrweiler“?
Der Wirkungskreis bezieht sich auf die Ortsgemeinde Kirrweiler.
Welche guten Gründe gibt es, der Nachbarschaftshilfe beizutreten?
Der Weg, Hilfsbereitschaft den Hilfesuchenden zuteil werden zu lassen, ist oftmals schwierig. Ebenso, Hilfe einfach anzunehmen. Um beiden Seiten das Leben leichter zu machen, dafür gibt es die Nachbarschaftshilfe Kirrweiler. Sie versteht sich für ihre Mitglieder als Plattform, Hilfe zu geben und Hilfe zu erhalten.
Wer kann Mitglied werden?
Mitglied kann jeder werden, der in Kirrweiler wohnhaft und bereit ist, die gemeinnützigen Ziele des Vereins zu unterstützen. Bei Minderjährigen ist die Zustimmung des gesetzlichen Vertreters erforderlich. Der Mitgliedsbeitrag beträgt 12,- € im Jahr pro Person, bei Familienmitgliedschaft 24,- €.
Welche Leistungen werden erbracht?
Hier einige Beispiele:
• Begleitung zu Arzt, Apotheke, Veranstaltungen oder Behörden
• Begleitung zum Friedhof / Grabpflege
• Einkaufen (Mitfahrgelegenheit / Mitbringdienst)
• Kurzfristige Hilfen im Haushalt
• Straße kehren / Schnee räumen
• Spazierengehen / Radfahren
• Unterhaltung (Vorlesen, Besuche, Spiele)
• Schreibarbeiten
• Kleine handwerkliche / technische Hilfen
• Haus hüten / Blumen gießen bei Abwesenheit
• Kleine Gartenarbeiten
• Kleine Handarbeiten (Nähen, Stricken, …)
• Babysitting / Kinderbetreuung
• Schülerhilfe / Hausaufgabenhilfe
• Tierbetreuung
• Mitfahrgelegenheit / Fahrgemeinschaften
Achtung: Nicht angeboten werden pflegerische Leistungen sowie Steuer- und Rechtsberatung. Grundsätzlich ist die Hilfe als Unterstützung Hilfebedürftiger gedacht. Ein rechtlicher Anspruch auf die Gewährung von Hilfeleistungen besteht nicht.
Wer kann Hilfeleistungen in Anspruch nehmen?
Voraussetzung für die Inanspruchnahme einer Hilfe ist die Mitgliedschaft im Verein sowie der Wohnsitz in der Ortsgemeinde Kirrweiler.
Als Hilfeleistung zählt auch die Unterstützung hilfe- und pflegeleistender Angehöriger.
Was kostet die Hilfe?
Für Hilfeleistungen der Nachbarschaftshilfe Kirrweiler ist grundsätzlich ein Entgelt von 8,- € pro geleistete Hilfestunde zu entrichten (pro halbe Stunde 4,- €). Pro gefahrenem Kilometer werden 0,30 € berechnet. Ausnahme: Kurzfristige Reinigungsdienste sowie kleine Gartenarbeiten kosten in der Stunde 14,- €. Fahrtkosten innerhalb von Kirrweiler werden nicht berechnet.
Wie viel erhalten Helfer für ihre Leistungen?
Der Helfer erhält 6,- € pro geleisteter Hilfestunde (für jede ½ Stunde 3,- €). Ausnahme: Kurzfristige Reinigungsdienste sowie kleine Gartenarbeiten werden in der Stunde mit 12,- € vergütet. Die verbleibende Differenz von 2,- € dient zur Deckung der Versicherungskosten sowie der Verwaltungs- und Betriebskosten. Fahrtkosten werden in Höhe von 0,30 €/km erstattet.
Die Abrechnung der Hilfeleistungen erfolgt ausschließlich über das Formular „Leistungsnachweis“. Dieses erhalten Sie im i-Punkt oder als Download hier. Eine Direktabrechnung zwischen Helfer und Nutzer ist nicht möglich.
Bin ich als Helfer versichert?
Die Mitglieder sind über eine Unfall- und Haftpflichtversicherung für die von ihnen wahrzunehmenden Hilfetätigkeiten versichert. Weiterhin besteht für die Nutzung eines privaten PKW für Hilfetätigkeiten eine zusätzliche Kfz-Kaskoversicherung mit Rabattschutz.
Ich will helfen – was muss ich tun? Oder: Ich benötige Hilfe – was muss ich tun?
In beiden Fällen ist die Mitgliedschaft der Nachbarschaftshilfe Kirrweiler Voraussetzung. Laden Sie sich bitte unter "Downloads" das Formular "Machen Sie mit" auf z.B. Ihren PC und drucken Sie es aus, kreuzen Sie als Helfer Ihre Hilfeleistungen und als Nutzer ihre Hilfewünsche an und geben es im i-Punkt ab. Unsere Vermittler/innen kommen dann auf Sie zu. Falls Sie Ihre Hilfeleistungen verändern wollen, rufen Sie uns einfach an. Und wenn Sie Hilfe benötigen, dann rufen Sie ebenfalls bei unseren Vermittler/innen an und schildern Ihnen, wann Sie welche Hilfe benötigen.
Grundsätzlich gilt, dass jeder Helfer selbst entscheidet, welche Art von Hilfe er leisten will, in welchem Umfang und zu welchen Zeiten. Wer der Nachbarschaftshilfe Kirrweiler beitritt und sich als Helfer zur Verfügung stellt, geht keine Verpflichtung zu einer Mindesthilfsleistung ein.
Übrigens: Das Formular erhalten Sie auch im i-Punkt.
Ist das Helferentgelt zu versteuern?
Die geltenden steuerrechtlichen Bestimmungen erlauben, dass das Entgelt für die Helfer im Rahmen der Ehrenamtspauschale bis zu einem Jahresbetrag von 840,- € steuer- und sozialversicherungsfrei bleibt.
Wie und wo erreichen Sie uns
Wir sind immer montags und donnerstags von 16:00 - 18:00 Uhr unter der Telefonnummer 0151 14 36 57 58 für Sie erreichbar.
Nachbarschaftshilfe Kirrweiler
„Kirrweiler. Kann‘s.“ e.V.
Hauptstraße 7 • 67489 Kirrweiler
E-Mail: nachbarschaftshilfe@kirrweiler.de
www.nachbarschaftshilfe-kirrweiler.de